ALKOHOL / DROGEN AM STEUER
Montag, 21. Februar 2011 12:23
Seit dem 1. August 2007 gilt für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahrs absolutes Alkoholverbot. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit einer Geldbuße von 125 € und zwei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet.
Nach § 2a Abs. 2 StVG führt dies zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei Fahrzeugführern im Besitz eines Personenbeförderungsscheins führt ein Blutalkoholgehalt, der höher als 0,0 ‰ ist, zum Verlust der Erlaubnis der Personenbeförderung.
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Thema: Alkoholsucht, Drogensucht | Kommentare (1) | Autor: Gesundheitsakademie
